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Verhaltensregeln zum Infektionsschutz

Mit der schrittweisen Schulöffnung werden einzelne Jahrgänge tageweise in die Schule zurückkehren. Damit der Schulbesuch mit einem möglichst geringen Infektionsrisiko möglich ist, möchten wir auf folgende Verhaltensregeln hinweisen, die für alle Beteiligten verpflichtend und zu jeder Zeit einzuhalten sind.

Für alle Mitglieder unserer Schulgemeinde gilt: Wenn man Krankheitssymptome, wie z.B. Halsschmerzen, Husten, Atemprobleme oder Fieber wahrnimmt, sollte man in jedem Fall zuhause bleiben und ggf. medizinische Beratung/Behandlung in Anspruch nehmen. Um einen optimalen Infektionsschutz zu gewährleisten, müssen alle folgende Verhaltensregeln einhalten:

  • „Ich halte mich GENAU an die neuen Stundenplanzeiten!“: Die Zeitvorgaben der Sonderstundenpläne sind genau einzuhalten. Ein Betreten des Schulgebäudes ist nur in der Zeit möglich, die jeder Lerngruppe individuell mitgeteilt wird. Nach Unterrichtsende ist das Schulgelände möglichst schnell zu verlassen.
  • „Ich halte Abstand!“: Unter allen Umständen haben alle Schülerinnen und Schüler voneinander einen Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • „Ich trage einen Mund-Nasen-Schutz!“: Bei allen Bewegungen durch das Schulgebäude sind Mund-Nasen- Masken zu tragen. Wenn Schülerinnen und Schüler auf ihren Plätzen im Klassenraum sitzen, dürfen die Masken abgelegt werden. Jeder achtet auf den sachgerechten Umgang mit den Masken und fasst sich nicht ins Gesicht.
  • „Ich niese oder huste in die Armbeuge oder in ein Taschentuch!“: Jeder achtet auf die entsprechende Husten- Niesetikette und entsorgt sein Taschentuch. Die Klassenräume sollten regelmäßig gelüftet werden.
  • „Im Treppenhaus und in den Gängen gehe ich rechts und verweile nicht auf dem Flur!“: In allen Gängen und Treppenhäusern gilt ein „Rechts-Geh-Gebot“ und auf vielen Fluren eine „Einbahnstraßenreglung“. Ein Verweilen auf Gängen oder vor dem Schulgebäude ist verboten.
  • „Ich nehme Rücksicht und stelle mich an!“: Beim Warten (zum Beispiel auch beim Betreten des Klassenraums oder der Toilettenräume) 1,5m Abstand halten.
  • „Ich setze mich auf den mir zugewiesenen Platz und nutze nur mein eigenes Material!“: Jeder nimmt immer denselben, ihr/ ihm persönlich zugewiesenen Platz ein und nutzt sein eigenes Schulmaterial; das Verleihen von Materialien ist leider nicht möglich! Jeder sorgt für einen aufgeräumten Arbeitsplatz!
  • „Ich wasche mir die Hände!“: Wenn man die Schule betritt, reinigt man sich die Hände mit Desinfektionsmittel oder wäscht sie mit Seife (Verwenden von Einmalhandtüchern); ebenso verfährt man nach den Toilettengängen, vor und nach dem Essen, Niesen oder Husten.
  • „Ich befolge die Anweisung meiner Lehrerin/meines Lehrers!“, z.B. verlassen die Lerngruppen in den Pausen in Begleitung ihrer Lehrkraft das Gebäude und gehen auf den Schulhof.

Sollte sich jemand nicht an die oben genannten Regeln halten, behalten wir es uns vor, die betreffende Person mit einem sofortigen Ausschluss vom Unterricht nach §53 des SG NRW zu belegen. Das bedeutet, dass diese Person sofort das Schulgelände verlassen und den Heimweg antreten muss, was auch für Prüfungssituationen zum Beispiel während einer Klausur gilt. Zum Schutz der Gesundheit aller Mitglieder unserer Schulgemeinde bitten wir um Verständnis für diese Maßnahmen.