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Philosophie

Das Fach Philosophie kann ab der Einführungsphase gewählt, bis zum Abitur weitergeführt und als Prüfungsfach im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld gewählt werden. Die Philosophiekurse können auch zusätzlich zur Belegung der Religionskurse gewählt werden. Schon ab der Stufe 5 wird das Fach Praktische Philosophie unterrichtet, welches jedoch nicht als Vorbereitung oder Voraussetzung für die Philosophie-Kurse der Sekundarstufe II anzusehen ist.

Die Bezugsdisziplin des Philosophieunterrichts ist die Philosophie. Diese untersucht die Prinzipien des Denkens, die Grundlagen menschlichen Wissens, die Geltungsansprüche von Wahrheitsbehauptungen und Wissenschaften, Normen und Werte des Handelns, Grundsätze der Moral, Rechtfertigungen und Ziele von politischen und rechtlichen Ordnungen und vieles mehr.

 

»Der Zweck der Philosophie ist die logische Klärung der Gedanken. […] Die Philosophie soll die Gedanken, die sonst gleichsam, trübe und verschwommen sind, klar machen und scharf abgrenzen«. (Ludwig Wittgenstein, Traktat 4.112)

Auch das, was vielleicht selbstverständlich scheint, wird in der Philosophie zunächst in Zweifel gezogen und hinterfragt, um anstelle einer vorschnellen, oberflächlichen und unbedachten Auffassung eine begründete, vernunftgeleitete und durchdachte Position entwickeln zu können. Daher ist auch die Frage danach, was denn Philosophie sei, selbst schon eine philosophische Frage und nicht vorschnell und einfach zu beantworten.

 

Ziel des Philosophieunterrichts ist die Befähigung zur philosophischen Problemreflexion. Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu philosophieren, d.h. grundsätzliche Fragestellungen und Probleme methodisch geleitet und unter Einbezug der philosophischen Tradition zu reflektieren. Im Unterricht werden anhand von Bildern, Liedern, Gedichten, Zitaten, Beobachtungen oder Gedankenexperimenten philosophische Fragen und Probleme entwickelt und diskutiert. Es werden philosophische Positionen zu diesen Fragen erarbeitet, analysiert, verglichen und bewertet. Die Schüler und Schülerinnen setzen sich argumentativ mit anderen Sichtweisen auseinander und entwickeln methodisch geleitet und reflektiert einen eigenen Standpunkt und legen ihn dar.

Kant war der Auffassung, man könne nicht Philosophie lernen, sondern nur das Philosophieren. Als Aufklärer fühlte er sich drei methodischen Regeln verpflichtet, die auch heute noch im Philosophieunterricht als zu erwerbende Kompetenzen zur Geltung kommen:

  1. Selber denken.
  2. Sich in die Stelle jedes andern denken.
  3. Jederzeit mit sich selbst einstimmig denken.

Unterrichtsinhalte

Die Eigenart philosophischen Fragens und Denkens:

Was heißt es zu philosophieren? – Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie

 

Die Sonderstellung des Menschen:

Was ist der Mensch? ­– Sprachliche, kognitive und reflexive Fähigkeiten von Mensch und Tier im Vergleich

 

Werte und Normen im interkulturellen Kontext des Handelns:

Eine Ethik für alle Kulturen? – Der Anspruch moralischer Normen auf interkulturelle Geltung

 

Umfang und Grenzen staatlichen Handelns:

Wann darf und muss der Staat die Freiheit des Einzelnen begrenzen? – Die Frage nach dem Recht und der Gerechtigkeit von Strafen

 

Prinzipien und Reichweite menschlicher Erkenntnis:

Was können wir mit Gewissheit erkennen? – Grundlagen und Grenzen menschlicher Erkenntnis

 

Metaphysische Probleme als Herausforderung für die Vernunfterkenntnis:

Was ist der Sinn des Lebens? – Der Mensch als Sinn suchendes Wesen

Kann der Glaube an die Existenz Gottes vernünftig begründet werden? – Religiöse Vorstellungen und ihre Kritik

Der Mensch als Natur- und Kulturwesen: Ist die Kultur die Natur des Menschen? – Der Mensch als Produkt der natürlichen Evolution und die Bedeutung der Kultur für seine Entwicklung

 

Das Verhältnis von Leib und Seele: Ist der Mensch mehr als Materie? – Das Leib-Seele-Problem im Licht der modernen Gehirnforschung

 

Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen: Ist der Mensch ein freies Wesen? – Deterministische und existentialistische Auffassungen des Menschen im Vergleich

 

Grundsätze eines gelingenden Lebens: Wie kann das Leben gelingen? – Eudämonistische Auffassungen eines guten Lebens

 

Nützlichkeit und Pflicht als ethische Prinzipien: Soll ich mich im Handeln am Kriterium der Nützlichkeit oder der Pflicht orientieren? – Utilitaristische und deontologische Positionen im Vergleich

 

Verantwortung in Fragen angewandter Ethik: Gibt es eine Verantwortung des Menschen für die Natur? –Ethische Grundsätze im Anwendungskontext der Ökologie

Gemeinschaft als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation: Welche Ordnung der Gemeinschaft ist gerecht? – Ständestaat und Philosophenkönigtum als Staatsideal

 

Individualinteresse und Gesellschaftsvertrag als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation: Wie lässt sich eine staatliche Ordnung vom Primat des Individuums aus rechtfertigen? – Kontraktualistische Staatstheorien im Vergleich

 

Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit: Lassen sich die Ansprüche des Einzelnen auf politische Mitwirkung und gerechte Teilhabe in einer staatlichen Ordnung realisieren? – Moderne Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit auf dem Prüfstand

 

Erkenntnistheoretische Grundlagen der Wissenschaften: Was leisten sinnliche Wahrnehmung und Verstandestätigkeit für die wissenschaftliche Erkenntnis? – rationalistische und empiristische Modelle im Vergleich

 

Der Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität: Wie gelangen die Wissenschaften zu Erkenntnissen? – Anspruch und Verfahrensweisen der neuzeitlichen Naturwissenschaften

Leistungsbewertung

Die Grundsätze der Leistungsfeststellung werden den Schülerinnen und Schülern (zum Schuljahresbeginn) transparent gemacht und erläutert.

Verbindliche Absprachen der Fachkonferenz:

  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in der Einführungsphase an einer schriftlichen Leistungsüberprüfung teil, deren Ergebnis in die Note für die Sonstige Mitarbeit einbezogen wird.
  • Alle Schülerinnen und Schüler verfassen in der Einführungsphase einen philosophischen Essay. Dies wird in die Note für die Sonstige Mitarbeit einbezogen.
  • Innerhalb der Qualifikationsphase hält jede Schülerin / jeder Schüler mindestens einmal einen Kurzvortrag zu einem umgrenzten philosophischen Themengebiet oder zur Darstellung des Gedankengangs eines philosophischen Textes im Umfang von ca.10-15 Minuten. Dies wird in die Note für Sonstige Mitarbeit einbezogen.

Leistungsaspekte:

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Referate, Präsentationen, Kurzvorträge)
  • Mitarbeit in Partner- und Gruppenarbeiten
  • schriftliche Übungen bzw. Überprüfungen
  • weitere schriftliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z. B. Präsentation, Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Projektarbeit)

Übergeordnete Kriterien:

Die folgenden – an die Bewertungskriterien des Kernlehrplans für die Abiturprüfung angelehnten – allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die schriftlichen als auch für die sonstigen Formen der Leistungsüberprüfung:

  • Umfang und Differenzierungsgrad der Ausführungen
  • sachliche Richtigkeit und Schlüssigkeit der Ausführungen
  • Angemessenheit der Abstraktionsebene
  • Herstellen geeigneter Zusammenhänge
  • argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen
  • Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen
  • Klarheit und Strukturiertheit in Aufbau von Darstellungen
  • Sicherheit im Umgang mit Fachmethoden
  • Verwendung von Fachsprache und geklärter Begrifflichkeit
  • Erfüllung standardsprachlicher Normen

Der Grad der Anwendung der angeführten Maßstäbe hängt insgesamt von der Komplexität der zu erschließenden und darzustellenden Gegenstände ab.

 

 

Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Leistungen

  • inhaltliche Qualität und gedankliche Stringenz der Beiträge
  • Selbständigkeit der erbrachten Reflexionsleistung
  • Bezug der Beiträge zum Unterrichtsgegenstand
  • Verknüpfung der eigenen Beiträge mit bereits im Unterricht erarbeiteten Sachzusammenhängen sowie mit den Beiträgen anderer Schülerinnen und Schüler
  • funktionale Anwendung fachspezifischer Methoden
  • sprachliche und fachterminologische Angemessenheit der Beiträge

Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung:

Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form.

Intervalle

  • punktuelles Feedback auf im Unterricht erbrachte spezielle Leistungen
  • Quartalsfeedback (z. B. als Ergänzung zu einer schriftlichen Überprüfung)

Formen

  • Einstufung der Beiträge im Hinblick auf den deutlich werdenden Kompetenzerwerb,
  • individuelle Lern-/Förderempfehlungen (z. B. im Kontext einer schriftlichen Leistung)
  • Anleitung zu einer kompetenzorientierten Schülerselbstbewertung
  • Beratung am Eltern- oder Schülersprechtag

Bei der Formulierung von Aufgaben werden die für die Abiturprüfungen geltenden Operatoren des Faches Philosophie schrittweise eingeführt, erläutert und dann im Rahmen der Aufgabenstellungen für die Klausuren benutzt.

Instrumente:

  • Einführungsphase: 1 Klausur, Dauer der Klausur: 2 Unterrichtsstunden
  • Kurse Q 1: 2 Klausuren je Halbjahr, Dauer der Klausuren: 3 Unterrichtsstunden (GK)
  • Kurse Q 2: 2 Klausuren je Halbjahr, Dauer der Klausuren: 3 Unterrichtsstunden (GK)
  • Kurse Q 2: 1 Klausur unter Abiturbedingungen
  • Anstelle einer Klausur kann gemäß dem Beschluss der Lehrerkonferenz in Q 1.2 eine Facharbeit geschrieben werden.

Kriterien:

Kriterien für die Bewertung der schriftlichen Leistung

Die Bewertung der schriftlichen Leistungen, insbesondere von Klausuren, erfolgt anhand von jeweils zu erstellenden Bewertungsrastern (Erwartungshorizonte), die sich an den Vorgaben für die Bewertung von Schülerleistungen im Zentralabitur orientieren. Beispielhaft für die dabei zugrunde zu legenden Bewertungskriterien werden folgende auf die Aufgabenformate des Zentralabiturs bezogenen Kriterien festgelegt:

Aufgabentyp I: Erschließung eines philosophischen Textes mit Vergleich und Beurteilung

eigenständige und sachgerechte Formulierung des einem philosophischen Text zugrundeliegenden Problems bzw. Anliegens sowie seiner zentralen These

  • kohärente und distanzierte Darlegung des in einem philosophischen Text entfalteten Gedanken- bzw. Argumentationsgangs
  • sachgemäße Identifizierung des gedanklichen bzw. argumentativen Aufbaus des Textes (durch performative Verben u. a.)
  • Beleg interpretierender Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate, Textverweise)
  • funktionale, strukturierte und distanzierte Rekonstruktion einer bekannten philosophischen Position bzw. eines philosophischen Denkmodells
  • sachgerechte Einordnung der rekonstruierten Position bzw. des rekonstruierten Denkmodells in übergreifende philosophische Zusammenhänge

Darlegung wesentlicher Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener philosophischer Positionen bzw. Denkmodelle

  • Aufweis wesentlicher Voraussetzungen und Konsequenzen einer philosophischen Position bzw. eines Denkmodells
  • argumentativ abwägende und kriterienorientierte Beurteilung der Tragfähigkeit bzw. Plausibilität einer philosophischen Position bzw. eines Denkmodells
  • stringente und argumentativ begründende Entfaltung einer eigenen Position zu einem philosophischen Problem
  • Beachtung der Aufgabenstellung und gedankliche Verknüpfung der jeweiligen Beiträge zu den Teilaufgaben
  • Verwendung einer präzisen und differenzierten Sprache mit einer angemessenen Verwendung der Fachterminologie
  • Erfüllung standardsprachlicher Normen

 

Aufgabentyp II: Erörterung eines philosophischen Problems

  • eigenständige und sachgerechte Formulierung des einem Text bzw. einer oder mehrerer philosophischer Aussagen oder einem Fallbeispiel zugrundeliegenden philosophischen Problems
  • kohärente Entfaltung des philosophischen Problems unter Bezug auf die philosophische(n) Aussage(n) bzw. auf relevante im Text bzw. im Fallbeispiel angeführte Sachverhalte
  • sachgerechte Einordnung des entfalteten Problems in übergreifende philosophische Zusammenhänge
  • kohärente und distanzierte Darlegung unterschiedlicher Problemlösungsvorschläge unter funktionaler Bezugnahme auf bekannte philosophische Positionen bzw. Denkmodelle
  • Aufweis wesentlicher Voraussetzungen und Konsequenzen der dargelegten philosophischen Positionen bzw. Denkmodelle
  • argumentativ abwägende Bewertung der Überzeugungskraft und Tragfähigkeit der dargelegten philosophischen Positionen bzw. Denkmodelle im Hinblick auf ihren Beitrag zur Problemlösung
  • stringente und argumentativ begründende Entfaltung einer eigenen Position zu dem betreffenden philosophischen Problem
  • Klarheit, Strukturiertheit und Eigenständigkeit der Gedankenführung
  • Beachtung der Aufgabenstellung und gedankliche Verknüpfung der einzelnen Argumentationsschritte
  • Beleg interpretierender Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate, Textverweise)
  • Verwendung einer präzisen und differenzierten Sprache mit einer angemessenen Verwendung der Fachterminologie
  • Erfüllung standardsprachlicher Normen