Aktuelle Informationen
Organisatorisches:
Bitte beachten Sie die nun folgenden organisatorischen Regelungen:
• Die Aufteilung in „A“- und „B“-Gruppen wird aufgehoben; alle Lerngruppen werden komplett in Präsenz unterrichtet.
• Der Unterricht beginnt an jedem Wochentag um 08:45 Uhr mit der ersten Unterrichtsstunde. Er endet in der Regel an den „langen Tagen“ (Montag – Mittwoch) um 15:00 Uhr und an den „kurzen Tagen“ (Donnerstag – Freitag) um 13:05 Uhr. Eine übersichtliche Darstellung der Stundenplanzeiten finden Sie in einer tabellarischen Darstellung am Ende dieses Informationsbriefes.
• Diese Anfangs- und Endzeiten sowie die Bestimmungen zum Umfang einer Mittagspause haben zur Folge, dass die im ursprünglichen Stundenplan vorgesehene fünfte Unterrichtsstunde an den „langen Tagen“ entfällt.
• Für die Erprobungsstufe gilt am Mittwochnachmittag eine besondere Regelung: Hier findet die – aus früheren Zeiten noch bekannte – „Hausaufgabenzeit“ statt (d.h. die Schülerinnen und Schüler erledigen selbstständig Aufgaben aus dem Fachunterricht). Alle Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe sind herzlich eingeladen, diese Hausaufgabenzeit in der Schule unter Aufsicht zu erledigen; sie können diese Aufgaben aber auch – wenn ihnen das lieber ist – im häuslichen Umfeld erledigen. Alle Elternhäuser aus der Erprobungsstufe erhalten im Laufe der kommenden Woche durch ihre Kinder ein schriftliches Formular, auf dem sie erklären können, ob ihre Kinder die Hausaufgabenzeit in der Schule oder zu Hause erledigen sollen.
• Für die Sekundarstufe II (EF und Q1) gelten besondere Regelungen. Je nach Kursbelegungen kann und wird auch am späteren Nachmittag Präsenzunterricht stattfinden.
• Die Fahrpläne für die Schulbusse werden an die Schulanfangs- und -endzeiten angepasst: Morgens fahren die Schulbusse passend zum Unterrichtsbeginn um 08:45 Uhr. Am Nachmittag passend zu den Endzeiten (Montag und Dienstag nach 15:00 Uhr, Mittwoch 12.05 Uhr und 15.00 Uhr, Donnerstag und Freitag 13:05 Uhr). Die Busfahrpläne können Sie im Detail bald auf unserer Homepage einsehen.
• Mensa: Der Mensabetrieb wird – zumindest an den Montagen und Dienstagen – wieder aufgenommen. Die Kinder aus der Erprobungsstufe, die am Mittwochnachmittag die Hausaufgabenzeit in der Schule erledigen wollen, bitten wir, Verpflegung für die Mittagspause von zu Hause mitzubringen. Nähere Informationen zur Mensa sowie zur Anmeldung zum Mensaessen erhalten Sie in der kommenden Woche.
• Selbsttests: Die Testungen (je Schüler*in zweimal in der Woche) werden wie folgt auf die Wochentage verteilt: Gerade Jahrgangsstufen (6, 8, EF) testen sich montags und mittwochs, ungerade Jahrgangsstufen (5, 7, 9, Q1) dienstags und donnerstags. Die Selbsttests in der Sekundarstufe I erfolgen in der ersten Stunde im jeweiligen Klassenraum; die Selbsttests in der Sekundarstufe II erfolgen im schulischen Testzentrum (Cafeteria). Wie bisher werden Schüler*innen mit einem positiven Selbsttest gebeten, einen PCR-Test in der Arztpraxis durchführen zu lassen.
Wir bitten Sie alle um Verständnis, dass erneut veränderte Regelungen gelten müssen, freuen uns aber sehr darüber, dass wir nun wieder – jedenfalls annähernd – zu einem üblichen Präsenzunterricht zurückkehren und alle unsere Schülerinnen und Schüler wieder im Schulgebäude begrüßen dürfen.
Wir nutzen auch die Gelegenheit, uns bei vielen beteiligten Institutionen, wie der Stadt Harsewinkel, den Busunternehmen, den Kirchengemeinden, der Arbeiterwohlfahrt und vielen anderen, für ihre Unterstützung und pragmatische Zusammenarbeit ganz herzlich zu bedanken. Dieser Dank gilt aber vor allem Ihnen als Eltern, die Sie Ihre Kinder und uns als Schule in diesen nicht immer einfachen Zeiten unterstützend und konstruktiv begleitet haben.
Immunisierungsnachweis
Die Immunisierung kann nach § 4 Absatz 5 CoronaSchVO nachgewiesen werden durch
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Für die Schülerinnen und Schüler, die einen der o.g. Nachweise vorlegen können, entfällt damit die Verpflichtung ein negatives Testergebnis durch einen Selbsttest in der Schule oder eine höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung nachzuweisen.
Sollte dies für Ihr Kind zutreffen, so bitte ich Sie, dies dem Sekretariat der Schule mitzuteilen und die Unterlagen dort vorzulegen.